Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) der onescreenGmbH - Stand 03.02.2026 (V3)

ALLGEMEINER TEIL

1. Begriffsbestimmungen

1.1 onescreenbezeichnet die onescreen GmbH.

1.2 Kundebezeichnet ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Plattformbezeichnet die von onescreen betriebene Buchungs- und Verwaltungsplattform fürWerbeleistungen.

1.4 SelfService bezeichnet die eigenständige Buchung von Werbeleistungen durch denKunden über die Plattform.

1.5 ManagedService bezeichnet individuell vereinbarte Agentur- und Beratungsleistungenvon onescreen.

2. Geltungsbereich und Struktur der AGB

2.1 Diese AGBgelten für sämtliche Leistungen von onescreen gegenüber Kunden.

2.2 Diese AGBbestehen aus einem Allgemeinen Teil sowie besonderen Regelungen für den SelfService und den Managed Service.

2.3 Im Fallevon Widersprüchen gehen die besonderen Regelungen den allgemeinen Regelungenvor.

2.4 AbweichendeGeschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern onescreen ihrerGeltung nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.

3. Unternehmerstatus

3.1 Nutzungs-und buchungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer.

3.2 Der Kundebestätigt im Rahmen der Registrierung bzw. des Checkouts ausdrücklich seinenUnternehmerstatus.

4. Zugang von Erklärungen

4.1 Rechtserhebliche Erklärungen von onescreen können per E Mail oder über dasNutzerkonto erfolgen und gelten als zugegangen, sobald sie unter normalenUmständen abrufbar sind.

5. Referenznennung

5.1 onescreenist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Namen und Logo als Referenz zunennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

6. Vertraulichkeit und Nutzungsbeschränkung von Angeboten

6.1 Sämtlichevon onescreen übermittelten oder zugänglich gemachten Angebote, Preisangaben,Konditionen, Leistungsbeschreibungen sowie sonstige kampagnenbezogeneInformationen sind vertraulich.

6.2 Der Kundeist nicht berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise

– an Dritteweiterzugeben,

– Drittenzugänglich zu machen oder

– außerhalb derPlattform oder einer Beauftragung von onescreen zu nutzen.

6.3Insbesondere ist es unzulässig, Angebote oder Preisbestandteile

– zum Zweckedes Preisvergleichs,

– zurWeiterverhandlung mit Dritten oder

– zur Buchungidentischer oder vergleichbarer Leistungen außerhalb von onescreen

zu verwenden.

6.4 DieseVerpflichtungen gelten unabhängig davon, ob die Angebote im Rahmen des SelfService oder des Managed Service bereitgestellt werden und unabhängig von derForm der Übermittlung, einschließlich digitaler Exporte, Screenshots,Präsentationen oder sonstiger Vervielfältigungen.

6.5 Bei einemschuldhaften Verstoß ist onescreen berechtigt, das Nutzerkonto zu sperren sowieweitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, geltendzu machen.

7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Es gilt dasRecht der Bundesrepublik Deutschland.

7.2Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist München.

TEIL A: SELF SERVICE PLATTFORM

8. Leistungsbeschreibung

8.1 onescreenstellt dem Kunden eine technische Plattform zur Verfügung, über dieWerbekampagnen eigenständig gebucht und verwaltet werden können.

8.2 onescreenschuldet ausschließlich die technische Bereitstellung der Plattform sowie dieAbwicklung der Buchung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oderwerblichen Erfolg der Kampagne.

9.Vertragsschluss

9.1 Durch Abschluss desBuchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss einesVertrages ab.

9.2 Der Vertrag kommt erst mitZugang der Buchungsbestätigung durch onescreen zustande.

9.3 onescreen ist berechtigt,Buchungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

10.Preise, Zahlung und Abrechnung

10.1 Sämtliche Preise verstehen sichnetto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.2 Die Vergütung ist mitVertragsschluss fällig und vor dem geplanten Kampagnenstart vollständig zubezahlen.

10.3 Die Zahlungsabwicklung erfolgtüber den externen Zahlungsdienstleister Stripe. Stripe handelt ausschließlichals technischer Zahlungsabwickler und ist nicht Vertragspartner des Kunden.

10.4 onescreen ist berechtigt,Zahlungen bereits vor Kampagnenstart einzuziehen. Eine Durchführung derKampagne erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

10.5 Fehlgeschlagene,zurückgewiesene oder rückbelastete Zahlungen berechtigen onescreen zur Sperrungdes Nutzerkontos sowie zur Unterbrechung, Nichtdurchführung oder Beendigunggebuchter Kampagnen.

10.6 Rückbelastungen, die nicht aufeiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von onescreenberuhen, gehen zu Lasten des Kunden.

10.7 Rechnungen werden elektronischzur Verfügung gestellt.

10.8 Die Abrechnung erfolgt in Euro.

10.9 Eine Aufrechnung oderZurückbehaltung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelltenForderungen zulässig.

10.10 onescreen ist berechtigt,Preise jederzeit anzupassen. Preisänderungen gelten ausschließlich fürzukünftige Buchungen.

11.Leistungserbringung und Messung

11.1 Die Leistungserbringung beginntfrühestens mit vollständigem Zahlungseingang.

11.2 Ein Anspruch auf vollständigeoder bestimmte Auslieferung der Werbung besteht nicht.

11.3 Prognosen, Reichweiten oderLeistungswerte stellen keine garantierten Zusagen dar.

11.4 Branchenübliche Abweichungenstellen keinen Mangel dar.

11.5 Maßgeblich für die Abrechnungsind ausschließlich die durch onescreen oder eingesetzte Systeme erhobenenMessdaten.

12.Stornierung durch den Kunden

12.1 Eine Stornierung istausschließlich möglich, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beionescreen noch mindestens fünf Werktage bis zum ursprünglich geplantenKampagnenstart verbleiben.

12.2 Maßgeblich ist der Zugang derStornierung in Textform.

12.3 Ist diese Voraussetzung nichterfüllt, ist eine Stornierung ausgeschlossen.

12.4 In diesem Fall ist der Kundezur Zahlung des vollen vereinbarten Entgelts verpflichtet.

13.Sperrung und Löschung von Nutzerkonten

13.1 onescreen ist berechtigt,Nutzerkonten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren oder zu löschen.

13.2 Die Sperrung oder Löschung hatkeinen Einfluss auf bereits geschlossene Verträge oder bestehendeZahlungsverpflichtungen.

13.3 onescreen ist berechtigt,Maßnahmen zur Verhinderung missbräuchlicher oder betrügerischer Nutzung zuergreifen.

14.Weiterentwicklung und Verfügbarkeit der Plattform

14.1 onescreen ist berechtigt, diePlattform jederzeit auch ohne vorherige Ankündigung weiterzuentwickeln oderanzupassen.

14.2 Ein Anspruch auf bestimmteFunktionen oder eine bestimmte Verfügbarkeit besteht nicht.

15.Haftung Self Service

15.1 onescreen haftet unbeschränktbei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit.

15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeithaftet onescreen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenztauf den vorhersehbaren Schaden.

15.3 Eine Haftung fürPrognoseabweichungen oder Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.

TEILB: MANAGED SERVICE

16.Leistungsumfang

16.1 onescreen erbringt Agentur undBeratungsleistungen auf Grundlage individueller Vereinbarungen.

16.2 onescreen schuldet diesorgfältige Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten Kampagnenerfolg.

17.Vertragsschluss und Leistungsbeginn

17.1 Der Vertrag kommt durch Annahmeeines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

17.2 Die Leistungserbringung beginntfrühestens nach Vertragsschluss und vollständigem Zahlungseingang.

18.Mitwirkungspflichten

18.1 Der Kunde stellt alleerforderlichen Informationen, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

18.2 Verzögerungen aufgrundfehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von onescreen.

18.3 Mehraufwand kann nach Aufwandberechnet werden.

19.Zahlung Managed Service

19.1 Die Vergütung erfolgt nachAufwand, sofern nichts anderes vereinbart ist.

19.2 Rechnungen sind vorKampagnenstart vollständig zu begleichen.

19.3 onescreen ist berechtigt,Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzustellenückzustellen.

20.Stornierung Managed Service

20.1 Eine ordentliche Kündigungeinzelner Leistungen ist ausgeschlossen.

20.2 Eine Stornierung einer Kampagneist ausschließlich möglich, wenn zum Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beionescreen noch mindestens fünf Werktage bis zum ursprünglich geplantenKampagnenstart verbleiben.

20.3 Andernfalls ist eineStornierung ausgeschlossen und onescreen berechtigt, sämtliche erbrachtenLeistungen sowie entstandene Kosten nach Aufwand abzurechnen.

21.Inhalte und Freistellung

21.1 Der Kunde ist alleinverantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte.

21.2 Der Kunde stellt onescreen vonsämtlichen Ansprüchen Dritter frei.

22.Haftung Managed Service

22.1 onescreen haftet unbeschränktbei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oderGesundheit.

22.2 Bei einfacher Fahrlässigkeithaftet onescreen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenztauf den vorhersehbaren Schaden.

22.3 Eine Haftung fürPrognoseabweichungen oder Leistungen Dritter ist ausgeschlossen.

23.Salvatorische Klausel

23.1 Sollte eine Bestimmung dieserAGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.